MKS - Maul- und Klauenseuche
©opyright Dr. von Rhein

Der Erreger ist ein Aphthovirus aus der Familie Picornaviridae. Die Erreger kommen nicht in Nordamerika, Neuseeland und Australien vor, ansonsten weltweit. Es sind 7 Serotypen mit vielen Untertypen bekannt, die keine Kreuzimmunität zeigen. Das heisst ein Patient der eine Infektion mit A35 überlebt, hat keine Immunität gegen zB A36 oder C5.

Ausbreitung
Das Wirtsspektrum umfaßt außer den zahmen Klauentieren Rind, Schwein, Schaf und Ziege unter anderen auch Elefanten und Menschen jedoch nicht Hunde und Katzen. Wildtiere wie Reh, Hirsch und Wildschwein sind empfänglich, spielen in Deutschland aber angeblich als Überträger keine Rolle. Die Sterberate beträgt beim erwachsenen Rind 2 - 50 %. Nach überstandener Krankheit können Tiere längere Zeit (> 2 Jahre) Virusträger bleiben.

Einige Ausbrüche der letzten Jahre:
1988: BRD
1994: Italien
1995: Griechenland
1996: Griechenland, Albanien, Kaukasus, Nordafrika
1997: Taiwan
2000: Griechenland
21.2.2001: England

Verlauf beim Rind
Erster Angriffspunkt und Vermehrungsort ist der Kehlkopf. Danach erscheint das Virus in Blut, Milch und Speichel, bevor die typischen Schleimhautschäden auftreten. Die Inkubationszeit beträgt 1 - 7 Tage, meist 3 - 6 Tage. Schon vor dem Auftreten der typischen schmerzhaften Blasen in der häutigen Schleimhaut besteht Fieber. Mit Beginn der Maulentzündung speicheln die betroffenen Tiere und schmatzen in auffälliger Weise. Wegen der Fusschmerzen sehen wir trippeln und zuckendes Anheben der Füße. Bei Kälbern kennt man noch besonders bösartige Verlaufsformen mit akutem Herzversagen bevor überhaupt Schleimhautdefekte entstehen können.

Verlauf beim Menschen
Der Mensch zeigt 3-5 Tage nach Ansteckung die ersten Krankheitszeichen in Form von Fieber. Dann folgt ein stark juckender, schmerzhafter Bläschenausschlag an Händen, Füssen und dem Mund. Die Prognose des Kanken ist günstig, er ist aber natürlich wieder ein Seuchenherd für seine menschliche und tierische Umgebung.

Diagnose
Im ausgeprägten Stadium ist die Krankheit klinisch mit guter Sicherheit zu erkennen.

Juristik
Die Krankheit und schon der Verdacht sind anzeigepflichtig. Behandlungsversuche beim Tier sind verboten. Alle Klauentiere des betroffenen Bestandes werden abgetötet und entsorgt. (VO zum Schutz gegen die MKS).

Vorbeugung
Impfungen sind prinzipiell möglich, in Westeuropa jedoch seit 1991 illegal.
Die deutsche Regierung versuchte im Februar 2001 über ein Einfuhrverbot für englische Wurstbrote Aktivität zu zeigen.

Fühlten Sie sich da nicht auch gleich viel sicherer?

HOME
Allergie
Anthrax
Babesiose
Borreliose
BSE
Dirofilariose
Epilepsie
FeLV
FIP
FIV
FSE
Kan.Schnupfen
Katzenimpfung
Ktz.schnupfen
Leishmaniose
MKS
Myxomatose
Ohrreinigung
Panleukopenie
Pocken/Variola
RHD
TBC
Täto+Chip
Tollwut
Toxoplasmose
Vogelgrippe
Zecken