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Katzenurlaub
©opyright Dr. von Rhein
Als Katzenbesitzer werden Sie im Rahmen der Urlaubs-Planung auch Überlegungen zum Verbleib Ihres Haustigers anstellen. Die erste wird sicher sein: mitnehmen oder hierlassen. Und wenn hierlassen dann wo. Im folgenden werden wir die verschiedenen Möglichkeiten durchsprechen und bewerten.

1) Katze bleibt in der Wohnung und wird von Verwandten/Freunden dort versorgt. Da viele Katzen viel stärker revier(=wohnungs)-gebunden als sozial(=personen)-gebunden ist, stellt dies für die meisten Tiere die optimale Lösung dar. Es reicht im Normalfall aus, wenn der "Pfleger" zweimal täglich nach der Katze sieht und sich um Wasser/Futter und Toilette kümmert. Bei Persern und anderen Langhaarigen hat der Posten "Toilette" natürlich auch die Doppel-Bedeutung des täglichen Bürstens oder Kämmens. Vielleicht könnte man eine solche "Hauspflege" im Freundeskreis auf Gegenseitigkeit organisieren.

2) Katze kommt zu Verwandten/Freunden und wird dort versorgt. Zweitbeste Lösung. Sind dort schon andere Katzen, achten Sie darauf, daß die Impfungen Ihrer Katze aktuell sind, insbesondere daß Leukose- und FIP-Schutz besteht. Sind Sie unsicher betreffs der Impfungen, lassen Sie uns lieber einen Blick in den Impfausweis werfen. Es gibt Katzen, die sich einfach nicht riechen können. Eine solche Konstellation kann die schönste Planung zum Scheitern bringen. Deshalb vielleicht vorher schon mal ein Probewochenende zum Beschnuppern.

3) Katze kommt in Pension/Tierheim. Schlechteste Lösung wegen des hohen Infektionsrisikos in allen, auch gut geführten, Massenunterkünften. Plätze sind knapp. D.h. rechtzeitig, schon Monate im voraus, anmelden. Perfekter Impfschutz, speziell gegen Leukose und FIP ist hier Überlebens-Voraussetzung. Nach Urlaubsende sollte sicherheitshalber eine Wurmkur gemacht und auf Flöhe untersucht werden.

4) Katze fährt mit. Wenn Ihre Urlaubsunterkunft dies ermöglicht, eine bessere Lösung als 3). Besorgen Sie sich rechtzeitig Beruhigungstabletten, falls diese für die Fahrt erforderlich werden könnten. Falls Ihre Katze unter Dauertherapie (Herztabletten o.ä.) steht, genügend Medikamente für die ganze Urlaubsdauer einpacken. Im Auto ist die Katze durch Käfig oder Geschirr und Leine zu sichern. Es sind schon nichtangeleinte Katzen während einer Pinkelpause in Holland auf Nimmerwiedersehen verschwunden. Dieses Beispiel sollten Sie nicht nachahmen. Bei Reisen ins Ausland ist eine Tollwut-Impfung Vorschrift, die zwischen 30 und 365 Tagen alt sein muß. Dies gilt auch für reine Wohnungs-Katzen, bei denen eine Tollwut-Impfung medizinisch gesehen keinen Sinn macht. Je nach Land sind zusätzlich unterschiedliche Bescheinigungen, Eintragungen, Beglaubigungen etc erforderlich. Fragen Sie hierzu bitte die zuständigen Konsulate, auch die der Transitländer.

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