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©opyright Dr. von Rhein
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen von Hund und Katze eine Tollwutimpfung älter als 30 und jünger als 365 Tage nachzuweisen. Je nach Land sind weitere Bescheinigungen, Übersetzungen, Beglaubigungen oder gar Mikrochips und Blutuntersuchungen erforderlich. Denken Sie bitte auch an die Transitländer, z.B. Österreich, wenn Sie nach Italien fahren. Da sich Gesetze und Verordnungen natürlich ständig ändern, sind irgendwelche gedruckten Veröffentlichungen bei Erscheinen schon längst wieder veraltet. Deshalb empfehlen wir Ihnen, die aktuellen Bestimmungen bei den entsprechenden Konsulaten anzufragen. Lassen Sie sich dort jede Auskunft SCHRIFTLICH geben. Macht man Ihnen dann an der Grenze doch noch Schwierigkeiten, ist es kein Fehler, dieses Dokument -mit möglichst vielen Stempeln, beglaubigten Unterschriften etc, vorlegen zu können. Für den Fall, dass Sie ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis oä benötigen, finden Sie die Adressen auf unserer Seite Amtstierärzte.

Listenhunde-Verordnungen
Falls Sie mit Hund >40cm oder >20kg reisen, denken Sie innerhalb Deutschlands auch an die von Bundesland zu Bundesland abweichenden Vorschriften.

Exotische Infektions-Krankheiten
Bedenken Sie bei Reisen in den Süden auch an die Gefahr durch endemische Infektionen, die in Deutschland nicht vorkommen:

Babesiose
Dirofilariose(Herzwurm)
Ehrlichiose
Leishmaniose